Coronavirus: Hochschulrelevante Informationen
Update 01.03.2023

Stand: 01.03.2023

Liebe Mitglieder der HBK Essen, liebe Gäste,

an unserer Hochschule sind zwar keine vorgeschriebenen Corona-Schutzmaßnahmen mehr in Kraft, dennoch empfehlen wir:

  • nur symptomfrei und gesund die Räume der HBK Essen zu betreten,
  • weiterhin die AHA-Regeln zu beachten und bei Bedarf eine Maske zu tragen und
  • bei Infektionsverdacht sich testen zu lassen und im Falle einer Infektion den Empfehlungen zur Vermeidung von Kontakten zu folgen.

Vielen Dank!

Liebe Mitglieder der HBK Essen, 

ab dem 05.04.2022 sind alle Maßnahmen und Regelungen zu Corona aufgehoben. 

Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass bei vorhandenen Symptomen einer Erkrankung (nicht nur bei Corona) die Campi erst nach vollständiger Genesung wieder betreten werden. 

Die Beachtung der nachstehenden Empfehlungen wird angeraten: 

Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (OP-/FFP2-Masken) in Innenräumen in Situationen, in den ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht 

Regelmäßige Handhygiene 

Eigenverantwortliche Entscheidung zur Impfung oder einer Auffrischung der Impfung gegen Corona 

Regelmäßige Testung auf das Vorhandensein einer Infektion mit Corona 

Die Hochschulleitung kann weitere Maßnahmen bei einer Änderung der Situation anordnen. Bitte informieren Sie sich fortlaufend in den TEAMS Ihrer Lehrveranstaltungen. 

In direkter Nähe zur Hochschule befindet sich eine Corona-Teststelle am LUKAS. Eine vorherige Anmeldung zum Test wird dringend empfohlen unter: https://www.coronaschnelltest.nrw/ (Station 45257 Essen LUKAS wählen). In Wuppertal liegt die Corona-Teststelle am Bahnhof in Barmen. Eine vorherige Anmeldung zum Test wird dringend empfohlen unter: https://www.schnelltestzentrum-barmen.de/

Lehrveranstaltungen können digital oder in Präsenz stattfinden. Bitte informieren Sie sich in den jeweiligen TEAMS der Lehrveranstaltungen über die aktuell gültige Lehrform. 

Stand 10.03.2022

Liebe Mitglieder der HBK Essen,

folgende Maßnahmen gelten ab 10.03.2022

  • Den Studierenden ist der Zutritt zum Campus uneingeschränkt erlaubt.
  • Es gilt eine generelle Maskenpflicht (OP-/FFP2-Masken) in allen Innenräumen. Außerhalb der Gebäude muss keine Maske getragen werden.
  • Sollten Sie Symptome einer möglichen Corana-Erkrankung bei sich feststellen, ist ein Zutritt zum Campus erst nach Vornahme eines Selbst- oder Schnelltests mit negativen Testergebnis gestattet. Dies gilt auch für immunisierte Personen.
  • Informieren Sie uns umgehend, falls Sie ein positives Testergebnis erhalten. Ein Zutritt zum Campus ist Ihnen in diesem Fall nicht gestattet.
  • Die Hochschulleitung kann weitere Maßnahmen bei einer Häufung von positiven Testergebnissen anordnen. Bitte informieren Sie sich fortlaufend in den TEAMS Ihrer Lehrveranstaltungen.
  • Voraussetzung für die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung, Einzelkorrektur oder Prüfung in Präsenz ist der Nachweis der Immunisierung oder ein Negativtestnachweis für Lehrende und Studierende. Die Testvornahme darf höchstens 48 Stunden zurückliegen. Studierende legen den Nachweis der Immunisierung oder den Negativtestnachweis den jeweiligen Lehrenden vor Beginn der Lehrveranstaltung vor. Der Test (Schnelltest) kann an jeder gemäß der in der Corona-Test- und Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststelle erfolgen.
  • In direkter Nähe zur Hochschule befindet sich eine Corona-Teststelle am Busbahnhof Esse-Kupferdreh. Eine vorherige Anmeldung zum Test wird dringend empfohlen unter: https://www.coronaschnelltest.nrw/ (Station 45257 Essen-Kupferdreh Busbahnhof wählen). In Wuppertal liegt die Corona-Teststelle am Bahnhof in Barmen. Eine vorherige Anmeldung zum Test wird dringend empfohlen unter: https://www.schnelltestzentrum-barmen.de/.
  • Lehrveranstaltungen können digital oder in Präsenz stattfinden. Bitte informieren Sie sich in den jeweiligen TEAMS der Lehrveranstaltungen über die aktuell gültige Lehrform.
  • Die Nutzung der Werkstätten ist ohne Einschränkungen möglich.
  • Wenn Sie zu Hause keine Möglichkeit haben, an digitalen Lehrveranstaltungen teilzunehmen, kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat. Im Ausnahmefall besteht die Möglichkeit für die Dauer der Lehrveranstaltung einen Arbeitsplatz in der Hochschule zu erhalten. Hierfür ist eine Anmeldung im Sekretariat zwingend erforderlich!
  • Eine Handdesinfektion ist beim Betreten der Gebäude generell vorgeschrieben. In den Eingängen der Gebäude hängen/stehen Hygiene-Desinfektionsspender.
  • Das Studierendensekretariat ist zu den gewohnten Zeiten (Mo-Fr von 10-17 Uhr) telefonisch und per E-Mail (sekretariat@hbk-essen.de) erreichbar. Bitte klären Sie Ihre Anliegen vorab auf elektronischem oder telefonischem Weg und sehen Sie von unangekündigten persönlichen Besuchen im Studierendensekretariat ab!
  • Arbeitsplätze in den Ateliers dürfen weiter genutzt werden. Sofern sich mehrere Personen in den Ateliers aufhalten, besteht Maskenpflicht.
  • Der Besuch der Bibliothek ist unter Berücksichtigung der 3G-Regelung für Mitglieder der HBK Essen zu den Öffnungszeiten Mo - Do 10.00 - 16.00 Uhr gestattet.

Impfungen

  • Die Coronaschutzimpfungen sind mittlerweile niedrigschwellig zu erhalten. Ab dem 1. Oktober 2021 können Sie sich nur noch bei niedergelassenen Ärzten (Haus- und Fachärzte) impfen lassen. Machen Sie einen Termin beim Arzt Ihres Vertrauens. Wenn Sie noch keinen Hausarzt haben, können Sie z.B. eine der Praxen auf dieser Seite kontaktieren.
  • Für Impfungen gilt, dass diese mit in der EU zugelassenen Impfstoffen (BioNTech, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson) durchgeführt sein müssen. Wenn Sie mit einem Impfstoff geimpft worden sind, der in Deutschland nicht anerkannt wird, gelten Sie als ungeimpft.

Stand 01.10.2021 

Liebe Mitglieder der HBK Essen, 

folgende Maßnahmen gelten ab 01.10.2021: 

  • Den Studierenden ist der Zutritt zum Campus uneingeschränkt erlaubt. 
     
  • Es gilt eine generelle Maskenpflicht (OP-/FFP2-Masken) in allen Gebäuden unabhängig von einem Sicherheitsabstand von 1,5 Metern. Außerhalb der Gebäude muss keine Maske getragen werden. Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, ist von der Maskenpflicht befreit, muss aber ein Attest vorzeigen und ein transparentes Gesichtsvisier/Faceshield tragen. 
     
  • Lehrveranstaltungen können digital oder in Präsenz stattfinden. Bitte informieren Sie sich in den jeweiligen TEAMS der Lehrveranstaltungen über die aktuell gültige Lehrform. 
     
  • Voraussetzung für die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung, Einzelkorrektur oder Prüfung in Präsenz ist der Nachweis der Immunisierung oder ein Negativtestnachweis für Lehrende und Studierende. Die Testvornahme darf höchstens 48 Stunden zurückliegen. Studierende legen den Nachweis der Immunisierung oder den Negativtestnachweis den jeweiligen Lehrenden vor Beginn der Lehrveranstaltung vor. Der Test (Schnelltest) kann an jeder gemäß der in der Corona-Test- und Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststelle erfolgen. 
     
  • In direkter Nähe zur Hochschule befindet sich eine Corona-Teststelle am Busbahnhof Esse-Kupferdreh. Eine vorherige Anmeldung zum Test wird dringend empfohlen unter: https://www.coronaschnelltest.nrw/ (Station 45257 Essen-Kupferdreh Busbahnhof wählen). In Wuppertal liegt die Corona-Teststelle am Bahnhof in Barmen. Eine vorherige Anmeldung zum Test wird dringend empfohlen unter: https://www.schnelltestzentrum-barmen.de/.  
     
  • Die Nutzung der Werkstätten ist ohne Einschränkungen möglich. 
     
  • Wenn Sie zu Hause keine Möglichkeit haben, an digitalen Lehrveranstaltungen teilzunehmen, kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat. Im Ausnahmefall besteht die Möglichkeit für die Dauer der Lehrveranstaltung einen Arbeitsplatz in der Hochschule zu erhalten. Hierfür ist eine Anmeldung im Sekretariat zwingend erforderlich! 
     
  • Eine Handdesinfektion ist beim Betreten der Gebäude generell vorgeschrieben. In den Eingängen der Gebäude hängen/stehen Hygiene-Desinfektionsspender. 
     
  • Das Studierendensekretariat ist zu den gewohnten Zeiten (Mo-Fr von 10-17 Uhr) telefonisch und per E-Mail (sekretariat@hbk-essen.de) erreichbar. Bitte klären Sie Ihre Anliegen vorab auf elektronischem oder telefonischem Weg und sehen Sie von unangekündigten persönlichen Besuchen im Studierendensekretariat ab! 
     
  • Arbeitsplätze in den Ateliers dürfen weiter genutzt werden. Sofern sich mehrere Personen in den Ateliers aufhalten, besteht Maskenpflicht. 
     
  • Der Besuch der Bibliothek ist unter Berücksichtigung der 3G-Regelung für Mitglieder der HBK Essen zu den Öffnungszeiten Mo - Do 10.00 - 16.00 Uhr gestattet. 
     

Impfungen 

Die Coronaschutzimpfungen sind mittlerweile niedrigschwellig zu erhalten. Ab dem 1. Oktober 2021 können Sie sich nur noch bei niedergelassenen Ärzten (Haus- und Fachärzte) impfen lassen. Machen Sie einen Termin beim Arzt Ihres Vertrauens. Wenn Sie noch keinen Hausarzt haben, können Sie z.B. eine der Praxen auf dieser Seite kontaktieren. 

Für Impfungen gilt, dass diese mit in der EU zugelassenen Impfstoffen (BioNTech, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson) durchgeführt sein müssen. Wenn Sie mit einem Impfstoff geimpft worden sind, der in Deutschland nicht anerkannt wird, gelten Sie als ungeimpft. 

Stand 23.09.2021

Liebe Mitglieder der HBK Essen, 

folgende Maßnahmen gelten ab 23.08.2021:

Den Studierenden ist der Zutritt zum Campus weiter uneingeschränkt erlaubt.

 

Es gilt eine generelle Maskenpflicht (OP-/FFP2-Masken) in allen Gebäuden unabhängig von einem Sicherheitsabstand von 1,5 Metern. Außerhalb der Gebäude muss keine Maske getragen werden. Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, ist von der Maskenpflicht befreit, muss aber ein Attest vorzeigen und ein transparentes Gesichtsvisier/Faceshield tragen.

 

Alle Lehrveranstaltungen werden in der Regel in digitaler Form umgesetzt. Lehrveranstaltungen, die auf besondere Rahmenbedingungen vor Ort angewiesen sind, finden in Präsenz statt. Bitte informieren Sie sich in den jeweiligen TEAMS der Lehrveranstaltungen, ob diese digital oder in Präsenz stattfinden.

 

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung, Einzelkorrektur oder Prüfung in Präsenz ist der Nachweis der Immunisierung oder ein Negativtestnachweis für Lehrende und Studierende. Die Testvornahme darf höchstens 48 Stunden zurückliegen. Studierende legen den Nachweis der Immunisierung oder den Negativtestnachweis den jeweiligen Lehrenden vor Beginn der Lehrveranstaltung vor. Der Test (Schnelltest) kann an jeder gemäß der in der Corona-Test- und Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststelle erfolgen.

 

Die HBK Essen hat eine Kooperation mit der Corona-Teststelle am Busbahnhof Essen-Kupferdreh. Hier kann in direkter Nähe zur Hochschule ein Corona-Test durchgeführt werden. Eine vorherige Anmeldung zum Test wird dringend empfohlen unter: https://www.coronaschnelltest.nrw/ (Station 45257 Essen-Kupferdreh Busbahnhof wählen). In Wuppertal besteht eine Kooperation mit der Corona-Teststelle am Bahnhof in Barmen. Eine vorherige Anmeldung zum Test wird dringend empfohlen unter: https://www.schnelltestzentrum-barmen.de/.

 

Die Nutzung der Werkstätten ist ohne vorherige Anmeldung im Sekretariat möglich.

 

Wenn Sie zu Hause keine Möglichkeit haben, an digitalen Lehrveranstaltungen teilzunehmen, kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat. Im Ausnahmefall besteht die Möglichkeit für die Dauer der Lehrveranstaltung einen Arbeitsplatz in der Hochschule zu erhalten. Hierfür ist eine Anmeldung im Sekretariat zwingend erforderlich!

 

Eine Handdesinfektion ist beim Betreten der Gebäude generell vorgeschrieben. In den Eingängen der Gebäude hängen/stehen Hygiene-Desinfektionsspender.

 

Das Studierendensekretariat ist zu den gewohnten Zeiten (Mo-Fr von 10-17 Uhr) telefonisch und per E-Mail (sekretariat@hbk-essen.de) erreichbar. Bitte klären Sie Ihre Anliegen vorab auf elektronischem oder telefonischem Weg und sehen Sie von unangekündigten persönlichen Besuchen im Studierendensekretariat ab!

 

Arbeitsplätze in den Ateliers dürfen weiter genutzt werden. Sofern sich mehrere Personen in den Ateliers aufhalten, besteht Maskenpflicht.

 

Der Besuch der Bibliothek ist mit vorheriger Terminbuchung per E-Mail (bibliothek@hbk-essen.de) oder telefonisch (0201 - 95 98 98 60) gestattet. Es dürfen maximal zwei Besucher*innen gleichzeitig in der Bibliothek anwesend sein.

Stand 12.07.2021

Liebe Mitglieder der HBK Essen, 

folgende Maßnahmen gelten ab dem 12.07.2021:

Den Studierenden ist der Zutritt zum Campus wieder uneingeschränkt erlaubt. 

Alle Lehrveranstaltungen werden in der Regel in digitaler Form umgesetzt. Lehrveranstaltungen, die auf besondere Rahmenbedingungen vor Ort angewiesen sind, finden in Präsenz statt. Bitte informieren Sie sich in den jeweiligen TEAMS der Lehrveranstaltungen, ob diese digital oder in Präsenz stattfinden. 

Ein Negativtestnachweis für Lehrende und Studierende oder ein Nachweis über die vollständige Immunisierung muss ab dem 01.07.2021 NICHT vorgelegt werden.  

Die Nutzung der Werkstätten ist ohne vorherige Anmeldung im Sekretariat möglich. 

In Präsenzveranstaltungen und -prüfungen muss durchgehend eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung (OP-/FFP2-Maske) getragen und der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden. Studierende bringen bitte ihre eigenen Masken mit.  

Wenn Sie zu Hause keine Möglichkeit haben, an digitalen Lehrveranstaltungen teilzunehmen, kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat. Im Ausnahmefall besteht die Möglichkeit für die Dauer der Lehrveranstaltung einen Arbeitsplatz in der Hochschule zu erhalten. Hierfür ist eine Anmeldung im Sekretariat zwingend erforderlich! 

Es gilt eine generelle Maskenpflicht (OP-/FFP2-Masken) in allen Gebäuden unabhängig von einem Sicherheitsabstand von 1,5 Metern. Außerhalb der Gebäude muss keine Maske getragen werden. Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, ist von der Maskenpflicht befreit, muss aber ein Attest vorzeigen und ein transparentes Gesichtsvisier/Faceshield tragen. 

Eine Handdesinfektion ist beim Betreten der Gebäude generell vorgeschrieben. In den Eingängen der Gebäude hängen/stehen Hygiene-Desinfektionsspender. 

Das Studierendensekretariat ist zu den gewohnten Zeiten (Mo-Fr von 10-17 Uhr) telefonisch und per E-Mail (sekretariat@hbk-essen.de) erreichbar. Bitte klären Sie Ihre Anliegen vorab auf elektronischem oder telefonischem Weg und sehen Sie von unangekündigten persönlichen Besuchen im Studierendensekretariat ab! 

Arbeitsplätze in den Ateliers dürfen weiter genutzt werden. In den Ateliers entfällt die Maskenpflicht. 

Der Besuch der Bibliothek ist mit vorheriger Terminbuchung per E-Mail (bibliothek@hbk-essen.de) oder telefonisch (0201 - 95 98 98 60) gestattet. Es dürfen maximal zwei Besucher*innen gleichzeitig in der Bibliothek anwesend sein. 

Stand 24.06.2021 

Liebe Mitglieder der HBK Essen, 

folgende Maßnahmen gelten ab 01.07.2021: 

Den Studierenden ist der Zutritt zum Campus nur während der in Präsenz stattfindenden Lehrveranstaltungen und -prüfungen sowie zum Besuch des Studierendensekretariats gestattet. Nach Ende der Lehrveranstaltung oder Prüfung müssen die Studierenden den Campus wieder verlassen. 

Alle Lehrveranstaltungen werden in der Regel in digitaler Form umgesetzt. Lehrveranstaltungen, die auf besondere Rahmenbedingungen vor Ort angewiesen sind, dürfen in Präsenz stattfinden. Bitte informieren Sie sich in den jeweiligen TEAMS der Lehrveranstaltungen, ob diese digital oder in Präsenz stattfinden. 

Ein Negativtestnachweis für Lehrende und Studierende oder ein Nachweis über die vollständige Immunisierung muss ab dem 01.07.2021 NICHT vorgelegt werden.  

Die Nutzung der Werkstätten ist mit vorheriger Anmeldung im Sekretariat möglich. 

In Präsenzveranstaltungen und -prüfungen muss durchgehend eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung (OP-/FFP2-Maske) getragen und der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden. Studierende bringen bitte ihre eigenen Masken mit.  

Wenn Sie zu Hause keine Möglichkeit haben, an digitalen Lehrveranstaltungen teilzunehmen, kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat. Im Ausnahmefall besteht die Möglichkeit für die Dauer der Lehrveranstaltung einen Arbeitsplatz in der Hochschule zu erhalten. Hierfür ist eine Anmeldung im Sekretariat zwingend erforderlich! 

Es gilt eine generelle Maskenpflicht (OP-/FFP2-Masken) in allen Gebäuden unabhängig von einem Sicherheitsabstand von 1,5 Metern. Außerhalb der Gebäude muss keine Maske getragen werden. Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, ist von der Maskenpflicht befreit, muss aber ein Attest vorzeigen und ein transparentes Gesichtsvisier/Faceshield tragen. 

Eine Handdesinfektion ist beim Betreten der Gebäude generell vorgeschrieben. In den Eingängen der Gebäude hängen/stehen Hygiene-Desinfektionsspender. 

Das Studierendensekretariat ist zu den gewohnten Zeiten (Mo-Fr von 10-17 Uhr) telefonisch und per E-Mail (sekretariat@hbk-essen.de) erreichbar. Bitte klären Sie Ihre Anliegen vorab auf elektronischem oder telefonischem Weg und sehen Sie von unangekündigten persönlichen Besuchen im Studierendensekretariat ab! 

Arbeitsplätze in den Ateliers dürfen weiter genutzt werden. In den Ateliers entfällt die Maskenpflicht. 

Der Besuch der Bibliothek ist mit vorheriger Terminbuchung per E-Mail (bibliothek@hbk-essen.de) oder telefonisch (0201 - 95 98 98 60) gestattet. Es dürfen maximal zwei Besucher*innen gleichzeitig in der Bibliothek anwesend sein. 

Stand 27.05.2021

Liebe Mitglieder der HBK Essen,

folgende Maßnahmen gelten ab 28.05.2021:

Den Studierenden ist der Zutritt zum Campus nur während der in Präsenz stattfindenden Lehrveranstaltungen und -prüfungen sowie zum Besuch des Studierendensekretariats gestattet. Nach Ende der Lehrveranstaltung oder Prüfung müssen die Studierenden den Campus wieder verlassen.

Alle Lehrveranstaltungen werden in der Regel in digitaler Form umgesetzt. Lehrveranstaltungen, die auf besondere Rahmenbedingungen vor Ort angewiesen sind, dürfen in Präsenz stattfinden. Bitte informieren Sie sich in den jeweiligen TEAMS der Lehrveranstaltungen, ob diese digital oder in Präsenz stattfinden.

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung, Einzelkorrektur oder Prüfung in Präsenz ist ein Negativtestnachweis für Lehrende und Studierende. Die Testvornahme darf höchstens 48 Stunden zurückliegen. Studierende legen den Negativtestnachweis den jeweiligen Lehrenden vor Beginn der Lehrveranstaltung vor. Der Test (Schnelltest) kann an jeder gemäß der in der Corona-Test- und Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststelle erfolgen.

Die HBK Essen hat eine Kooperation mit der Corona-Teststelle am Busbahnhof Essen-Kupferdreh. Hier kann in direkter Nähe zur Hochschule ein Corona-Test durchgeführt werden. Eine vorherige Anmeldung zum Test wird dringend empfohlen unter: https://www.coronaschnelltest.nrw/ (Station 45257 Essen-Kupferdreh Busbahnhof wählen).

Die Nutzung der Werkstätten ist mit vorheriger Anmeldung im Sekretariat und mit Vorlage eines Negativtestnachweises möglich.

In Präsenzveranstaltungen und -prüfungen muss durchgehend eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung (OP-/FFP2-Maske) getragen und der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden. Studierende bringen bitte ihre eigenen Masken mit.

Wenn Sie zu Hause keine Möglichkeit haben, an digitalen Lehrveranstaltungen teilzunehmen, kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat. Im Ausnahmefall besteht die Möglichkeit für die Dauer der Lehrveranstaltung einen Arbeitsplatz in der Hochschule zu erhalten. Hierfür ist eine Anmeldung im Sekretariat zwingend erforderlich!

Es gilt eine generelle Maskenpflicht (OP-/FFP2-Masken) auf dem Campus und in allen Gebäuden unabhängig von einem Sicherheitsabstand von 1,5 Metern. Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, ist von der Maskenpflicht befreit, muss aber ein Attest vorzeigen und ein transparentes Gesichtsvisier/Faceshield tragen.

Eine Handdesinfektion ist beim Betreten der Gebäude generell vorgeschrieben. In den Eingängen der Gebäude hängen/stehen Hygiene-Desinfektionsspender.

Das Studierendensekretariat ist zu den gewohnten Zeiten (Mo-Fr von 10-17 Uhr) telefonisch und per E-Mail (sekretariat@hbk-essen.de) erreichbar. Bitte klären Sie Ihre Anliegen vorab auf elektronischem oder telefonischem Weg und sehen Sie von unangekündigten persönlichen Besuchen im Studierendensekretariat ab!

Arbeitsplätze in den Ateliers dürfen weiter genutzt werden.

Der Besuch der Bibliothek ist mit vorheriger Terminbuchung per E-Mail (bibliothek@hbk-essen.de) oder telefonisch (0201 - 95 98 98 60) gestattet. Es dürfen maximal zwei Besucher*innen gleichzeitig in der Bibliothek anwesend sein.

Stand 10.05.2021

Liebe Mitglieder der HBK Essen,

folgende Maßnahmen gelten zunächst ab sofort:

Den Studierenden ist der Zutritt zum Campus nur während der in Präsenz stattfindenden Lehrveranstaltungen gestattet. Nach Ende der Veranstaltung müssen die Studierenden den Campus wieder verlassen.

Es gilt eine generelle Maskenpflicht (OP-/FFP2-Masken) auf dem Campus und in allen Gebäuden unabhängig von einem Sicherheitsabstand von 1,5 Metern.

Eine Handdesinfektion ist beim Betreten der Hochschulgebäude generell vorgeschrieben. In den Eingängen der Gebäude hängen/stehen Hygiene-Desinfektionsspender.

Alle Lehrveranstaltungen, die nicht zwingend in Präsenz stattfinden müssen, werden in digitaler Form umgesetzt. Lehrveranstaltungen, die auf besondere Räumlichkeiten, Ausstattungen oder sonstige besondere Rahmenbedingungen angewiesen sind, dürfen in Präsenz stattfinden. Bitte informieren Sie sich in den jeweiligen TEAMS der Lehrveranstaltungen.

In Präsenzveranstaltungen und -prüfungen muss durchgehend eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung (OP-/FFP2-Maske) getragen und der Mindestabstand von 1,5m eigehalten werden. Studierende bringen bitte ihre eigenen Masken mit. Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, ist von der Maskenpflicht befreit, muss aber ein Attest vorzeigen und ein transparentes Gesichtsvisier/Faceshield tragen.

Wenn Sie zu Hause keine Möglichkeit haben, an digitalen Lehrveranstaltungen teilzunehmen, kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat. Im Ausnahmefall besteht die Möglichkeit für die Dauer der Lehrveranstaltung einen Arbeitsplatz in der Hochschule zu erhalten. Hierfür ist eine Anmeldung im Sekretariat zwingend erforderlich!

Das Studierendensekretariat ist zu den gewohnten Zeiten (Mo-Fr von 10-17 Uhr) telefonisch und per E-Mail (sekretariat@hbk-essen.de) erreichbar. Bitte klären Sie Ihre Anliegen vorab auf elektronischem oder telefonischem Weg und sehen Sie von unangekündigten persönlichen Besuchen im Studierendensekretariat ab!  

Arbeitsplätze in den Ateliers dürfen weiter genutzt werden.

Die Bibliothek ist bis auf Weiteres geschlossen. Gestattet ist die Abholung vorab per E-Mail (bibliothek@hbk-essen.de) oder telefonisch (0201-95 98 98 60) bestellter Medien sowie deren vorab angekündigte Rückgabe.
 

Stand 27.04.2021

Liebe Mitglieder der HBK Essen,

in Essen wurde am gestrigen Tag der Inzidenzwert von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Dies hat das Land Nordrhein-Westfalen offiziell festgestellt. Damit gelten ab dem 28.04.2021 auch in Essen verschärfte Regelungen zum Schutz in der Corona-Pandemie in Bezug auf Bildungseinrichtungen. 

Folgende Maßnahmen gelten ab sofort:

Es dürfen ab Mittwoch den 28.04.2021 keine Präsenzveranstaltungen mehr stattfinden. Alle Lehrveranstaltungen müssen entweder digital stattfinden oder verschoben werden. Hierzu werden Sie detailliert über die jeweiligen Kanäle bei TEAMS von Ihren Lehrenden informiert. 
 

Studierenden ist der Zutritt zum Campus weiterhin nicht gestattet mit Ausnahme der untenstehenden Fälle.
 

Wenn Sie zu Hause keine Möglichkeit haben, an digitalen Lehrveranstaltungen teilzunehmen, kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat. Im Ausnahmefall besteht die Möglichkeit, für die Dauer der Lehrveranstaltung, einen Arbeitsplatz in der Hochschule zu erhalten. Hierfür ist eine Anmeldung im Sekretariat zwingend erforderlich!

Das Studierendensekretariat ist zu den gewohnten Zeiten (Mo-Fr von 10-17 Uhr) telefonisch und per E-Mail: sekretariat@hbk-essen.de erreichbar. Bitte klären Sie Ihre Anliegen vorab auf elektronischem oder telefonischem Weg und sehen Sie von unangekündigten persönlichen Besuchen im Studierendensekretariat ab! 

Beim Betreten des Campus ist verpflichtend eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung (OP-/FFP2-Maske) zu tragen.

Arbeitsplätze in den Ateliers sowie die Werkstätten dürfen weiter genutzt werden. Es ist verpflichtend eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung (OP-/FFP2-Maske) zu tragen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Für die Nutzung der Werkstätten ist es zwingend erforderlich sich vorab im Sekretariat anzumelden!
 

Eine Handdesinfektion ist beim Betreten der Hochschulgebäude generell vorgeschrieben. In den Eingängen der Gebäude hängen/stehen Hygiene-Desinfektionsspender für die Hände.
 

Empfohlen wird, sich während des Aufenthaltes die Hände regelmäßig mit Seife zu waschen.

Die Bibliothek ist bis auf Weiteres geschlossen. Gestattet ist die Abholung vorab per E-Mail (bibliothek@hbk-essen.de) oder telefonisch (0201-95 98 98 60) bestellter Medien sowie deren vorab angekündigte Rückgabe.

Meldepflicht

Eine festgestellte Infektion mit dem Coronavirus ist umgehend dem Studierendensekretariat mitzuteilen.

Über eine Lockerung der Maßnahmen, die bei einer Unterschreitung des Inzidenzwerts von 165 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen erfolgt, werden wir Sie umgehend benachrichtigen.

Liebe Mitglieder der HBK Essen,

aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung mit Gültigkeit ab dem 19.04.2021 beschließt das Präsidium der HBK Essen nachstehende Maßnahmen.

Folgende Maßnahmen gelten zunächst ab sofort bis zum 26.04.2021:

Den Studierenden ist der Zutritt zum Campus nur während der in Präsenz stattfindenden Lehrveranstaltungen gestattet. Nach Ende der Veranstaltung müssen die Studierenden den Campus wieder verlassen.

Es gilt eine generelle Maskenpflicht (OP-/FFP2-Masken) auf dem Campus und in allen Gebäuden unabhängig von einem Sicherheitsabstand von 1,5 Metern.

Eine Handdesinfektion ist beim Betreten der Hochschulgebäude generell vorgeschrieben. In den Eingängen der Gebäude hängen/stehen Hygiene-Desinfektionsspender.

Alle Lehrveranstaltungen, die nicht zwingend in Präsenz stattfinden müssen, werden in digitaler Form umgesetzt. Lehrveranstaltungen, die auf besondere Räumlichkeiten, Ausstattungen oder sonstige besondere Rahmenbedingungen angewiesen sind, dürfen in Präsenz stattfinden. Bitte informieren Sie sich in den jeweiligen TEAMS der Lehrveranstaltungen.

In Präsenzveranstaltungen und -prüfungen muss durchgehend eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung (OP-/FFP2-Maske) getragen und der Mindestabstand von 1,5m eigehalten werden. Studierende bringen bitte ihre eigenen Masken mit. Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, ist von der Maskenpflicht befreit, muss aber ein Attest vorzeigen und ein transparentes Gesichtsvisier/Faceshield tragen.

Wenn Sie zu Hause keine Möglichkeit haben, an digitalen Lehrveranstaltungen teilzunehmen, kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat. Im Ausnahmefall besteht die Möglichkeit für die Dauer der Lehrveranstaltung einen Arbeitsplatz in der Hochschule zu erhalten. Hierfür ist eine Anmeldung im Sekretariat zwingend erforderlich!

Das Studierendensekretariat ist zu den gewohnten Zeiten (Mo-Fr von 10-17 Uhr) telefonisch und per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie Ihre Anliegen vorab auf elektronischem oder telefonischem Weg und sehen Sie von unangekündigten persönlichen Besuchen im Studierendensekretariat ab!  

Arbeitsplätze in den Ateliers dürfen weiter genutzt werden.

Die Bibliothek ist bis zum 26.04.2021 geschlossen. Gestattet ist die Abholung vorab per E-Mail (bibliothek@hbk-essen.de) oder telefonisch (0201-95 98 98 60) bestellter Medien sowie deren vorab angekündigte Rückgabe.

Stand 29.03.2021

Liebe Mitglieder der HBK Essen,

aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung mit Gültigkeit ab dem 29.03.2021 beschließt das Präsidium der HBK Essen nachstehende Maßnahmen.

Folgende Maßnahmen gelten zunächst ab sofort bis zum 18.04.2021:

  • Den Studierenden ist der Zutritt zum Campus nur während der in Präsenz stattfindenden Lehrveranstaltungen gestattet. Nach Ende der Veranstaltung müssen die Studierenden den Campus wieder verlassen.
     
  • Es gilt eine generelle Maskenpflicht (OP-/FFP2-Masken) auf dem Campus und in allen Gebäuden unabhängig von einem Sicherheitsabstand von 1,5 Metern.
     
  • Eine Handdesinfektion ist beim Betreten der Hochschulgebäude generell vorgeschrieben. In den Eingängen der Gebäude hängen/stehen Hygiene-Desinfektionsspender.
     
  • Alle Lehrveranstaltungen, die nicht zwingend in Präsenz stattfinden müssen, werden in digitaler Form umgesetzt. Lehrveranstaltungen, die auf besondere Räumlichkeiten, Ausstattungen oder sonstige besondere Rahmenbedingungen angewiesen sind, dürfen in Präsenz stattfinden. Bitte informieren Sie sich in den jeweiligen TEAMS der Lehrveranstaltungen.
     
  • In Präsenzveranstaltungen und -prüfungen muss durchgehend eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung (OP-/FFP2-Maske) getragen und der Mindestabstand von 1,5m eigehalten werden. Studierende bringen bitte ihre eigenen Masken mit. Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, ist von der Maskenpflicht befreit, muss aber ein Attest vorzeigen und ein transparentes Gesichtsvisier/Faceshield tragen.
     
  • Wenn Sie zu Hause keine Möglichkeit haben, an digitalen Lehrveranstaltungen teilzunehmen, kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat. Im Ausnahmefall besteht die Möglichkeit für die Dauer der Lehrveranstaltung einen Arbeitsplatz in der Hochschule zu erhalten. Hierfür ist eine Anmeldung im Sekretariat zwingend erforderlich!
     
  • Das Studierendensekretariat ist zu den gewohnten Zeiten (Mo-Fr von 10-17 Uhr) telefonisch und per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie Ihre Anliegen vorab auf elektronischem oder telefonischem Weg und sehen Sie von unangekündigten persönlichen Besuchen im Studierendensekretariat ab!  
     
  • Arbeitsplätze in den Ateliers dürfen weiter genutzt werden.
     
  • Die Bibliothek ist bis zum 18.04.2021 geschlossen. Gestattet ist die Abholung vorab per E-Mail (bibliothek@hbk-essen.de) oder telefonisch (0201-95 98 98 60) bestellter Medien sowie deren vorab angekündigte Rückgabe.

Stand 12.03.2021

Liebe Mitglieder der HBK Essen,

aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung vom 12.03.2021 und dem landesweiten Lockdown treffen das Präsidium der HBK Essen nachstehende Maßnahmen.

Folgende Maßnahmen gelten zunächst ab sofort bis zum 28.03.2021:

  • Studierenden ist der Zutritt zum Campus weiterhin nicht gestattet mit Ausnahme der untenstehenden Fälle.
     
  • Es gilt eine generelle Maskenpflicht in allen Gebäuden und auf dem Campus unabhängig von einem Sicherheitsabstand von 1,5 Metern.
     
  • Eine Eintragung in Listen zur Kontaktnachverfolgung ist unbedingt erforderlich.
     
  • Eine Handdesinfektion ist beim Betreten der Hochschulgebäude generell vorgeschrieben. In den Eingängen der Gebäude hängen/stehen Hygiene-Desinfektionsspender.
     
  • In Präsenzveranstaltungen und -prüfungen muss durchgehend eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung (OP-Maske oder FFP2-Maske) getragen werden. Studierende bringen bitte ihre eigenen Masken mit. Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, ist von der Maskenpflicht befreit, muss aber ein Attest vorzeigen und ein transparentes Gesichtsvisier/Faceshield tragen.
     
  • Alle noch laufenden Lehrveranstaltungen werden weiterhin mittels digitaler Lehrformate angeboten, wurden auf alternative Termine verschoben oder finden unter strengen Vorschriften in Präsenz statt. Bitte informieren Sie sich in den jeweiligen TEAMS der Lehrveranstaltungen.
     
  • Wenn Sie zu Hause keine Möglichkeit haben, an digitalen Lehrveranstaltungen teilzunehmen, kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat. Im Ausnahmefall besteht die Möglichkeit für die Dauer der Lehrveranstaltung einen Arbeitsplatz in der Hochschule zu erhalten. Hierfür ist eine Anmeldung im Sekretariat zwingend erforderlich!
     
  • Die B.F.A.-Prüfungen finden in Präsenz statt, die Modulprüfungen entweder mittels elektronischer Kommunikationswege oder in Präsenz. Die Prüfer*innen informieren die Studierenden entsprechend.
     
  • Das Studierendensekretariat ist zu den gewohnten Zeiten (Mo-Fr von 10-17 Uhr) telefonisch und per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie Ihre Anliegen vorab auf elektronischem oder telefonischem Weg und sehen Sie von unangekündigten persönlichen Besuchen im Studierendensekretariat ab!  
     
  • Arbeitsplätze in den Ateliers dürfen weiter genutzt werden.
     
  • Die Bibliothek ist unter Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen für Mitglieder der HBK Essen geöffnet. Es gilt eine Zugangsbeschränkung auf drei Personen unter Einhaltung der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung und des Mindestabstands von 1,50m. Die Kontaktnachverfolgung entfällt bei der bloßen Abholung bestellter Medien sowie deren Rückgabe. Um den Aufenthalt in der Bibliothek so kurz wie möglich zu halten, recherchieren Sie bitte vorab in unserem Online-Katalog.

Stand 15.02.2021

Liebe Mitglieder der HBK Essen,

aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung vom 14.02.2021 und dem landesweiten Lockdown treffen das Präsidium der HBK Essen nachstehende Maßnahmen.

Folgende Maßnahmen gelten zunächst ab sofort bis zum 07.03.2021:

  • Studierenden ist der Zutritt zum Campus weiterhin nicht gestattet.
     
  • Alle noch laufenden Lehrveranstaltungen werden weiterhin mittels digitaler Lehrformate angeboten oder wurden auf alternative Termine verschoben. Die Alternativtermine der Praxisseminare wurden in den jeweiligen TEAMS der Lehrveranstaltungen kommuniziert.
     
  • Wenn Sie zu Hause keine Möglichkeit haben, an digitalen Lehrveranstaltungen teilzunehmen, kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat. Im Ausnahmefall besteht die Möglichkeit, für die Dauer der Lehrveranstaltung, einen Arbeitsplatz in der Hochschule zu erhalten. Hierfür ist eine Anmeldung im Sekretariat zwingend erforderlich!
     
  • Studienbücher: Die Studienbücher können in der Zeit vom 15.02. bis 11.03.2021 im Studierendensekretariat abgegeben werden. 
     
  • Alle Prüfungen mit einem geplanten Termin vor dem 07.03.2021 finden entweder mittels elektronischer Kommunikationswege statt oder müssen verschoben werden. Die Prüfer*innen informieren die Studierenden entsprechend.    
    Die Abschlusskandidat*innen der Bachelor-Prüfungen werden in einer separaten E-Mail informiert.
     
  • Das Studierendensekretariat ist zu den gewohnten Zeiten (Mo-Fr von 10-17 Uhr) telefonisch und per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie Ihre Anliegen vorab auf elektronischem oder telefonischem Weg und sehen Sie von unangekündigten persönlichen Besuchen im Studierendensekretariat ab!  
     
  • Arbeitsplätze in den Ateliers dürfen weiter genutzt werden. Es ist verpflichtend eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung (OP-Maske oder FFP2-Maske) zu tragen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. 
     
  • Die Bibliothek ist bis zum 07.03.2021 geschlossen. Gestattet ist die Abholung vorab per E-Mail (bibliothek@hbk-essen.de) oder telefonisch (0201-95 98 98 60) bestellter Medien sowie deren vorab angekündigte Rückgabe.
    Die Bibliothek bietet einen Literatur-Scan-Service für Lehrende an, damit der Zugang zu den Beständen auch unter Covid-19-Bedingungen gewährleistet ist und Forschung und Lehre möglichst reibungslos weiterlaufen können.

Stand 27.01.2021

Liebe Mitglieder der HBK Essen,

das Präsidium der HBK Essen folgt den Empfehlungen und Vorgaben des Bundes, des Landes und der Stadt Essen und trifft nachstehende Maßnahmen. Ziel ist, durch die Vermeidung der direkten persönlichen Kontakte innerhalb der Hochschule die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und so die Gesundheit unserer Studierenden, Lehrenden, Mitarbeiter*innen und Gäste zu schützen.

Der Umgang mit den derzeitigen besonderen Umständen im Zuge der Corona-Pandemie erfordert eine hohe Eigenverantwortung, Flexibilität und Solidarität von allen Mitgliedern der HBK Essen. Für Sie als Studierende heißt Eigenverantwortung insbesondere, dass Sie bei einer zurzeit nicht im vorgesehenen Umfang möglichen persönlichen Betreuung durch die Lehrenden in höheren Maßen selbst dafür verantwortlich sind, Ihre Lernziele zu erreichen und die Lehrinhalte zu verinnerlichen. Bitte unterstützen Sie sich auch gegenseitig, indem Sie zum Beispiel Inhalte von Lehrveranstaltungen, an denen nicht alle Studierenden teilnehmen konnten, untereinander austauschen.

Folgende Maßnahmen gelten zunächst ab sofort bis zum 14.02.2021:

  • Studierenden ist der Zutritt zum Campus weiterhin nicht gestattet.
     
  • Alle Lehrveranstaltungen werden weiterhin mittels digitaler Lehrformate angeboten oder auf alternative Termine verschoben. Die Alternativtermine – insbesondere für die Praxisseminare - können erst final geplant werden, wenn die Bundesregierung und die Ministerpräsident*innen die Corona-Maßnahmen ab Februar festgelegt haben. Damit finden Lehrveranstaltung auch in der ursprünglich vorlesungsfreien Zeit statt, die am 01.02.2021 beginnt. Bitte informieren Sie sich in den jeweiligen TEAMS Ihrer Lehrveranstaltungen.
     
  • Wenn Sie zu Hause keine Möglichkeit haben, an digitalen Lehrveranstaltungen teilzunehmen, kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat. Im Ausnahmefall besteht die Möglichkeit für die Dauer der Lehrveranstaltung einen Arbeitsplatz in der Hochschule zu erhalten. Hierfür ist eine Anmeldung im Sekretariat zwingend erforderlich!
     
  • Alle Prüfungen mit einem geplanten Termin vor dem 14.02.2021 finden entweder mittels elektronischer Kommunikationswege statt oder müssen verschoben werden. Die Prüfer*innen informieren die Studierenden entsprechend.      
    Eventuelle Auswirkungen auf die Abschluss-Prüfungen sind noch nicht absehbar. Hierzu erfolgt zeitnah eine gesonderte Information. 
     
  • Das Studierendensekretariat ist zu den gewohnten Zeiten (Mo-Fr von 10-17 Uhr) telefonisch und per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie Ihre Anliegen vorab auf elektronischem oder telefonischem Weg und sehen Sie von unangekündigten persönlichen Besuchen im Studierendensekretariat ab!  
     
  • Arbeitsplätze in den Ateliers dürfen weiter genutzt werden. Es ist verpflichtend eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. 
     
  • Die Bibliothek ist bis zum 14.02.2021 geschlossen. Gestattet ist die Abholung vorab per E-Mail (bibliothek@hbk-essen.de) oder telefonisch (0201-95 98 98 60) bestellter Medien sowie deren vorab angekündigte Rückgabe.

Stand 08.01.2021

Liebe Mitglieder der HBK Essen,

das Präsidium der HBK Essen folgt den Empfehlungen und Vorgaben des Bundes, des Landes und der Stadt Essen und trifft nachstehende Maßnahmen. Ziel ist, durch die Vermeidung der direkten persönlichen Kontakte innerhalb der Hochschule die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und so die Gesundheit unserer Studierenden, Lehrenden, Mitarbeiter*innen und Gäste zu schützen.

Der Umgang mit den derzeitigen besonderen Umständen im Zuge der Corona-Pandemie erfordert eine hohe Eigenverantwortung, Flexibilität und Solidarität von allen Mitgliedern der HBK Essen. Für Sie als Studierende heißt Eigenverantwortung insbesondere, dass Sie bei einer zurzeit nicht im vorgesehenen Umfang möglichen persönlichen Betreuung durch die Lehrenden in höheren Maßen selbst dafür verantwortlich sind, Ihre Lernziele zu erreichen und die Lehrinhalte zu verinnerlichen. Bitte unterstützen Sie sich auch gegenseitig, indem Sie zum Beispiel Inhalte von Lehrveranstaltungen, an denen nicht alle Studierenden teilnehmen konnten, untereinander austauschen.

Folgende Maßnahmen gelten zunächst ab sofort bis zum 31.01.2021:

  • Studierenden ist der Zutritt zum Campus weiterhin nicht gestattet.
     
  • Alle Lehrveranstaltungen werden weiterhin mittels digitaler Lehrformate angeboten oder auf alternative Termine verschoben. Die Alternativtermine – insbesondere für die Praxisseminare - können erst final geplant werden, wenn die Bundesregierung und die Ministerpräsident*innen die Corona-Maßnahmen ab Februar festgelegt haben. Damit finden Lehrveranstaltung auch in der ursprünglich vorlesungsfreien Zeit statt, die am 01.02.2021 beginnt. Bitte informieren Sie sich in den jeweiligen TEAMS Ihrer Lehrveranstaltungen.
     
  • Wenn Sie zu Hause keine Möglichkeit haben, an digitalen Lehrveranstaltungen teilzunehmen, kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat. Im Ausnahmefall besteht die Möglichkeit für die Dauer der Lehrveranstaltung einen Arbeitsplatz in der Hochschule zu erhalten. Hierfür ist eine Anmeldung im Sekretariat zwingend erforderlich!
     
  • Alle Prüfungen mit einem geplanten Termin vor dem 31.01.2021 finden entweder mittels elektronischer Kommunikationswege statt oder müssen verschoben werden. Die Prüfer*innen informieren die Studierenden entsprechend.      
    Eventuelle Auswirkungen auf die Abschluss-Prüfungen sind noch nicht absehbar. Hierzu erfolgt zeitnah eine gesonderte Information. 
     
  • Das Studierendensekretariat ist zu den gewohnten Zeiten (Mo-Fr von 10-17 Uhr) telefonisch und per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie Ihre Anliegen vorab auf elektronischem oder telefonischem Weg und sehen Sie von unangekündigten persönlichen Besuchen im Studierendensekretariat ab!  
     
  • Arbeitsplätze in den Ateliers dürfen weiter genutzt werden. Es ist verpflichtend eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. 
     
  • Die Bibliothek ist bis zum 31.01.2021 geschlossen. Gestattet ist die Abholung vorab per E-Mail (bibliothek@hbk-essen.de) oder telefonisch (0201-95 98 98 60) bestellter Medien sowie deren vorab angekündigte Rückgabe.

Stand 16.12.2020

Liebe Mitglieder der HBK Essen,

das Präsidium der HBK Essen folgt den Empfehlungen und Vorgaben des Bundes, des Landes und der Stadt Essen und trifft nachstehende Maßnahmen. Ziel ist, durch die Vermeidung der direkten persönlichen Kontakte innerhalb der Hochschule die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und so die Gesundheit unserer Studierenden, Lehrenden, Mitarbeiter*innen und Gäste zu schützen.

Der Umgang mit den derzeitigen besonderen Umständen im Zuge der Corona-Pandemie erfordert eine hohe Eigenverantwortung, Flexibilität und Solidarität von allen Mitgliedern der HBK Essen. Für Sie als Studierende heißt Eigenverantwortung insbesondere, dass Sie bei einer zurzeit nicht im vorgesehen Umfang möglichen persönlichen Betreuung durch die Lehrenden in höheren Maße selbst dafür verantwortlich sind, Ihre Lernziele zu erreichen und die Lehrinhalte zu verinnerlichen. Bitte unterstützen Sie sich auch gegenseitig, indem Sie zum Beispiel Inhalte von Lehrveranstaltungen, an denen nicht alle Studierenden teilnehmen konnten, untereinander austauschen.

Folgende Maßnahmen gelten zunächst bis zum 10.01.2021:

  • Ab Mittwoch, den 16.12.2020 ist Studierenden der Zutritt zum Campus nicht gestattet.
     
  • Alle Lehrveranstaltungen werden ab dem 06.12.2020 mittels digitaler Lehrformate angeboten oder auf alternative Termine verschoben. Bitte informieren Sie sich in den jeweiligen TEAMS Ihrer Lehrveranstaltungen.
     
  • Wenn Sie zu Hause keine Möglichkeit haben, an digitalen Lehrveranstaltungen teilzunehmen, kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat. Im Ausnahmefall besteht die Möglichkeit für die Dauer der Lehrveranstaltung einen Arbeitsplatz in der Hochschule zu erhalten. Hierfür ist eine Anmeldung im Sekretariat zwingend erforderlich!
     
  • Das Studierendensekretariat ist zu den gewohnten Zeiten (Mo-Fr von 10-17 Uhr) telefonisch und per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie Ihre Anliegen vorab auf elektronischem oder telefonischem Weg und sehen Sie von unangekündigten persönlichen Besuchen im Studierendensekretariat ab! (Achtung: Vom 21.12.2020 bis 03.01.2021 ist die Hochschule aufgrund der Betriebsferien geschlossen und das Sekretariat ist nicht erreichbar.)
     
  • Arbeitsplätze in den Ateliers dürfen weiter genutzt werden. Es ist verpflichtend eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
     
  • Die Bibliothek ist bis zum 08.01.2021 geschlossen. Nur zur Vorbereitung von termingebundenen Prüfungsleistungen ist der Zutritt erlaubt. Bitte klären Sie daher Ihr Anliegen vorab per E-Mail (bibliothek@hbk-essen.de) oder telefonisch (0201-95 98 98 60).

Stand 03.12.2020

Liebe Mitglieder der HBK Essen,

das Präsidium der HBK Essen folgt den Empfehlungen und Vorgaben des Bundes, des Landes und der Stadt Essen und trifft nachstehende Maßnahmen. Ziel ist, durch die Vermeidung der direkten persönlichen Kontakte innerhalb der Hochschule die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und so die Gesundheit unserer Studierenden, Lehrenden, Mitarbeiter*innen und Gäste zu schützen.

Der Umgang mit den derzeitigen besonderen Umständen im Zuge der Corona-Pandemie erfordert eine hohe Eigenverantwortung, Flexibilität und Solidarität von allen Mitgliedern der HBK Essen. Für Sie als Studierende heißt Eigenverantwortung insbesondere, dass Sie bei einer zurzeit nicht im vorgesehen Umfang möglichen persönlichen Betreuung durch die Lehrenden in höheren Maße selbst dafür verantwortlich sind, Ihre Lernziele zu erreichen und die Lehrinhalte zu verinnerlichen. Bitte unterstützen Sie sich auch gegenseitig, indem Sie zum Beispiel Inhalte von Lehrveranstaltungen, an denen nicht alle Studierenden teilnehmen konnten, untereinander austauschen.

Lehrbetrieb

Alle Lehrveranstaltungen, die nicht auf eine Präsenz der Studierenden und Lehrenden angewiesen sind, werden ab dem 02.11.2020 mittels digitaler Lehrformate angeboten. Bitte informierenden Sie sich als Studierende in den jeweiligen TEAMS Ihrer Lehrveranstaltungen.

Ab Montag, den 02.11.2020 ist Studierenden der Zutritt zum Campus nur während einer Lehrveranstaltung, für konkrete Anliegen sowie die Nutzung der Ateliers und Werkstätten gestattet. Nach Ende der ausnahmsweisen Nutzung müssen die Studierenden den Campus wieder verlassen. Beim Betreten der Gebäude besteht Maskenpflicht. Bitte bringen Sie ihre eigene Maske mit.

Arbeitsplätze in den Ateliers dürfen weiter genutzt werden. Die allgemeinen Hygienevorschriften und Vorsichtsmaßnahmen sowie die Verhaltensregeln (siehe unten) sind hierbei zu befolgen.

Die Bibliothek ist, unter Berücksichtigung der Hygiene- und Schutzauflagen, zu den auf der Website der HBK Essen aufgeführten Zeiten für die Mitglieder der Hochschule geöffnet. Der Zutritt ist auf drei Personen begrenzt. Ein Kontaktformular muss ausgefüllt werden. Bereiten Sie Ihren Bibliotheksbesuch zuhause vor, damit Sie sich nicht allzu lange in der Bibliothek aufhalten müssen. Bitte recherchieren Sie vorab in unserem Katalog.

Studierendensekretariat/Verwaltung

Das Studierendensekretariat ist zu den gewohnten Zeiten (Mo-Fr von 10-17 Uhr) telefonisch und per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie Ihre Anliegen vorab auf elektronischem oder telefonischem Weg und sehen Sie von unangekündigten Besuchen im Studierendensekretariat ab!

Die Mitarbeiter*innen der Verwaltung nutzen die Möglichkeiten der mobilen Arbeit, wie z. B. Homeoffice, so weit wie möglich und beschränken den persönlichen Kontakt auf ein Minimum. Die Verwaltung hält den Betrieb aufrecht. Bitte planen Sie dennoch ein, dass nicht alle Dienstleistungen wie gewohnt erbracht werden können.

Studieninteressierte

Individuelle Beratungsgespräche sowie Mappenberatungen finden aktuell bevorzugt digital statt. Beratungen können telefonisch, per Video-Call oder per E-Mail wahrgenommen werden. Weitere Informationen finden Sie hier auf unserer Website.

Verhaltensregelungen (UPDATE)

Die Nutzung der Räume der HBK Essen ist unter Einhaltung folgender Regelungen erlaubt:

Es ist zu allen anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist generell vorgeschrieben

  • in geschlossenen Räumen.
  • im Freien.
  • zu jeder Zeit in Fluren, Toiletten und Treppenhäusern der HBK Essen.

Ausnahme: Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen kann, ist von der Pflicht befreit. Hierfür muss ein Attest vorgelegt werden und es ist ein Gesichtsvisier (Faceshield) zu tragen.

Eine Handdesinfektion ist beim Betreten der Hochschulgebäude generell vorgeschrieben. In den Eingängen der Gebäude hängen/stehen Hygiene-Desinfektionsspender für die Hände.

Empfohlen wird, sich während des Aufenthaltes die Hände regelmäßig mit Seife zu waschen.

Es wird dringend empfohlen

  • die Hust- und Niesetikette einzuhalten,
  • Trinkflaschen u. ä. nicht gemeinsam zu nutzen und
  • die Räume regelmäßig zu lüften.

Sonderregelung zu Lehrveranstaltungen, der Nutzung der Ateliers und der Werkstätten

Es ist verpflichtend eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Um die besondere Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, erstellen die Lehrenden einen Sitzplan der Studierenden der in Präsenz stattfindenden Lehrveranstaltungen. Die Klassenbücher der Lehrveranstaltungen mit ihren Anwesenheitslisten dienen ebenso zur Rückverfolgbarkeit. Hier ist durch die Lehrenden mit besonderer Sorgfalt auf Anwesenheit und Sitzplatzzuweisung zu achten.

Generell ist eine Mund-Nase-Bedeckung in den Ateliers und Werkstätten zu tragen. Die Pflicht entfällt bei Arbeiten am eigenen Arbeitsplatz in den Ateliers.

Zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit ist die Nutzung der Werkstätten und Labore außerhalb der Lehrveranstaltungen im Studierendensekretariat anzumelden.

Gemeinschaftlich genutzte Werkzeuge und Maschinen sind nach jeder Nutzung zu desinfizieren! In Lehrveranstaltungen sind die Lehrenden in der Pflicht und im Selbststudium die jeweiligen Studierenden.

Meldepflicht

Eine festgestellte Infektion mit dem Coronavirus ist umgehend dem Studierendensekretariat zu melden. Bei Auftreten von grippeähnlichen Symptomen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hinweisen, muss dies umgehend dem Studierendensekretariat mitgeteilt werden.

Liebe Mitglieder der HBK Essen, liebe Besucher*innen,

unser Hygienekonzept setzt auch auf die Eigenverantwortung und Solidarität. Nur wenn wir uns alle an die Vorschriften und Empfehlungen halten, können wir das Infektionsrisiko minimieren!


Die Nutzung der Räume der HBK Essen sind unter Einhaltung folgender Vorschriften erlaubt:

Eine Handdesinfektion ist beim Betreten der Hochschulgebäude generell vorgeschrieben. In den Eingängen der Gebäude hängen/stehen Hygiene-Desinfektionsspender für die Hände.

Empfohlen wird, sich während des Aufenthaltes die Hände regelmäßig mit Seife zu waschen.

Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist generell vorgeschrieben

in geschlossenen Räumen und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Meter zwischen Personen in alle Richtungen nicht eingehalten werden kann.

zu jeder Zeit in Fluren, Toiletten und Treppenhäusern der HBK Essen.

Ausnahme: Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen kann, ist von der Pflicht befreit. Hierfür muss ein Attest vorgelegt werden und es ist ein Gesichtsvisier (Faceshield) zu tragen.

Es wird dringend empfohlen

die Hust- und Niesetikette einzuhalten,

Trinkflaschen u. ä. nicht gemeinsam zu nutzen und

die Räume regelmäßig zu lüften.


Meldepflicht

Bei Auftreten von grippeähnlichen Symptomen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hinweisen, muss dies umgehend im Studierendensekretariat gemeldet werden.


Sonderregelung zu Lehrveranstaltungen, der Nutzung der Ateliers und der Werkstätten, der Aufenthaltsbereiche und der Verwaltungsräume

Generell gilt:

Wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern in alle Richtungen bei Lehrveranstaltungen in geschlossenen Räumen nicht eingehalten werden kann, ist verpflichtend eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Ausnahme besondere Rückverfolgbarkeit: Um die besondere Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, erstellt die lehrende Person einen Sitzplan, wenn in der Lehrveranstaltung kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Zudem wird in diesem Fall zusätzlich die Mund-Nase-Bedeckung empfohlen.

Bei Lehrveranstaltungen ohne festen Sitzplatz muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern in alle Richtungen nicht eingehalten werden kann.

Bei Lehrveranstaltungen ohne festen Sitzplatz muss keine Mund-Nase-Bedeckung am Sitzplatz getragen werden, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern in alle Richtungen eingehalten werden kann.

Die Klassenbücher der Lehrveranstaltungen mit ihren Anwesenheitslisten dienen ebenso zur Rückverfolgbarkeit. Hier ist mit besonderer Sorgfalt auf Anwesenheit und Sitzplatzzuweisung zu achten.

Generell ist eine Mund-Nase-Bedeckung in den Ateliers und Werkstätten zu tragen. Die Pflicht entfällt bei Arbeiten am eigenen Arbeitsplatz.

Zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit ist die Nutzung der Werkstätten und Labore außerhalb der Lehrveranstaltungen im Studierendensekretariat anzumelden.

Gemeinschaftlich genutzte Werkzeuge und Maschinen sind nach jeder Nutzung zu desinfizieren! In Lehrveranstaltungen sind die Lehrenden in der Pflicht und im Selbststudium die jeweiligen Studierenden.

Stand 08.10.2020

Stand 31.10.2020

Liebe Mitglieder der HBK Essen,

das Präsidium der HBK Essen folgt den Empfehlungen und Vorgaben des Bundes, des Landes und der Stadt Essen und trifft nachstehende Maßnahmen. Ziel ist, durch die Vermeidung der direkten persönlichen Kontakte innerhalb der Hochschule die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und so die Gesundheit unserer Studierenden, Lehrenden, Mitarbeiter*innen und Gäste zu schützen.

Der Umgang mit den derzeitigen besonderen Umständen im Zuge der Corona-Pandemie erfordert eine hohe Eigenverantwortung, Flexibilität und Solidarität von allen Mitgliedern der HBK Essen. Für Sie als Studierende heißt Eigenverantwortung insbesondere, dass Sie bei einer zurzeit nicht im vorgesehen Umfang möglichen persönlichen Betreuung durch die Lehrenden in höheren Maße selbst dafür verantwortlich sind, Ihre Lernziele zu erreichen und die Lehrinhalte zu verinnerlichen. Bitte unterstützen Sie sich auch gegenseitig, indem Sie zum Beispiel Inhalte von Lehrveranstaltungen, an denen nicht alle Studierenden teilnehmen konnten, untereinander austauschen.

Lehrbetrieb

Alle Lehrveranstaltungen, die nicht auf eine Präsenz der Studierenden und Lehrenden angewiesen sind, werden ab dem 02.11.2020 mittels digitaler Lehrformate angeboten. Bitte informierenden Sie sich als Studierende in den jeweiligen TEAMS Ihrer Lehrveranstaltungen.

Ab Montag, den 02.11.2020 ist Studierenden der Zutritt zum Campus nur während einer Lehrveranstaltung, für konkrete Anliegen sowie die Nutzung der Ateliers und Werkstätten gestattet. Nach Ende der ausnahmsweisen Nutzung müssen die Studierenden den Campus wieder verlassen. Beim Betreten der Gebäude besteht Maskenpflicht. Bitte bringen Sie Ihre eigene Maske mit.

Arbeitsplätze in den Ateliers dürfen weiter genutzt werden. Die allgemeinen Hygienevorschriften und Vorsichtsmaßnahmen sowie die Verhaltensregeln (siehe unten) sind hierbei zu befolgen.

Die Bibliothek ist, unter Berücksichtigung der Hygiene- und Schutzauflagen, zu den auf der Website der HBK Essen aufgeführten Zeiten für die Mitglieder der Hochschule geöffnet. Der Zutritt ist auf drei Personen begrenzt. Ein Kontaktformular muss ausgefüllt werden. Bereiten Sie Ihren Bibliotheksbesuch zuhause vor, damit Sie sich nicht allzu lange in der Bibliothek aufhalten müssen. Bitte recherchieren Sie vorab in unserem Katalog.

Studierendensekretariat/Verwaltung

Das Studierendensekretariat ist zu den gewohnten Zeiten (Mo-Fr von 10-17 Uhr) telefonisch und per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie Ihre Anliegen vorab auf elektronischem oder telefonischem Weg und sehen Sie von unangekündigten Besuchen im Studierendensekretariat ab!

Die Mitarbeiter*innen der Verwaltung nutzen die Möglichkeiten der mobilen Arbeit, wie z. B. Homeoffice, so weit wie möglich und beschränken den persönlichen Kontakt auf ein Minimum. Die Verwaltung hält den Betrieb aufrecht. Bitte planen Sie dennoch ein, dass nicht alle Dienstleistungen wie gewohnt erbracht werden können.

Studieninteressierte

Individuelle Beratungsgespräche sowie Mappenberatungen finden aktuell bevorzugt digital statt. Beratungen können telefonisch, per Video-Call oder per E-Mail wahrgenommen werden. Weitere Informationen finden Sie hier auf unserer Website.

Verhaltensregelungen

Die Nutzung der Räume der HBK Essen ist unter Einhaltung folgender Regelungen erlaubt:

Eine Handdesinfektion ist beim Betreten der Hochschulgebäude generell vorgeschrieben. In den Eingängen der Gebäude hängen/stehen Hygiene-Desinfektionsspender für die Hände.

Empfohlen wird, sich während des Aufenthaltes die Hände regelmäßig mit Seife zu waschen.

Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist generell vorgeschrieben

  • in geschlossenen Räumen.
  • im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Meter zwischen Personen in alle Richtungen nicht eingehalten werden kann.
  • zu jeder Zeit in Fluren, Toiletten und Treppenhäusern der HBK Essen.

Ausnahme: Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen kann, ist von der Pflicht befreit. Hierfür muss ein Attest vorgelegt werden und es ist ein Gesichtsvisier (Faceshield) zu tragen.

Es wird dringend empfohlen

  • die Hust- und Niesetikette einzuhalten,
  • Trinkflaschen u. ä. nicht gemeinsam zu nutzen und
  • die Räume regelmäßig zu lüften.

Meldepflicht

Eine festgestellte Infektion mit dem Coronavirus ist umgehend dem Studierendensekretariat zu melden. Bei Auftreten von grippeähnlichen Symptomen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hinweisen, muss dies umgehend dem Studierendensekretariat mitgeteilt werden.

Sonderregelung zu Lehrveranstaltungen, der Nutzung der Ateliers und der Werkstätten, der Aufenthaltsbereiche und der Verwaltungsräume

Generell gilt:

Es ist verpflichtend eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Um die besondere Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, erstellen die Lehrenden einen Sitzplan der Studierenden der in Präsenz stattfindenden Lehrveranstaltungen. Die Klassenbücher der Lehrveranstaltungen mit ihren Anwesenheitslisten dienen ebenso zur Rückverfolgbarkeit. Hier ist durch die Lehrenden mit besonderer Sorgfalt auf Anwesenheit und Sitzplatzzuweisung zu achten.

Generell ist eine Mund-Nase-Bedeckung in den Ateliers und Werkstätten zu tragen. Die Pflicht entfällt bei Arbeiten am eigenen Arbeitsplatz in den Ateliers.

Zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit ist die Nutzung der Werkstätten und Labore außerhalb der Lehrveranstaltungen im Studierendensekretariat anzumelden.

Gemeinschaftlich genutzte Werkzeuge und Maschinen sind nach jeder Nutzung zu desinfizieren! In Lehrveranstaltungen sind die Lehrenden in der Pflicht und im Selbststudium die jeweiligen Studierenden.