Finanzierung und Stipendien

Als staatlich anerkannte Kunsthochschule in privater Trägerschaft finanziert sich die HBK Essen überwiegend aus Studiengebühren. Die finanziellen Mittel werden ökonomisch sinnvoll und nachhaltig für die Ziele eines sich stetig entwickelnden und modernen Kunst- und Designstudiums und zum Wohl der Studierenden eingesetzt. 

Über Stipendien für Bewerber*innen und individuelle Vereinbarungen für Ratenzahlungen bietet die HBK Essen zahlreiche Programme zur Finanzierung eines Studiums. Außerdem kannst Du BAföG beziehen.

Förderung

Voll- und Teilstipendien

Die HBK Essen vergibt Stipendien für finanziell benachteiligte Bewerber*innen.

Über die Vergabe wird im Rahmen der Prüfung der Bewerbungsmappen jeweils zum 15. Februar und 15. August eines Jahres entschieden.

Höhe und Dauer der Förderung

Der Erhalt eines Vollstipendiums bedeutet den Erlass der laufenden Studiengebühren zu 100%. Ein Teilstipendium bedeutet den Nachlass von 25% auf die anfallenden laufenden Studiengebühren. Eine Förderung durch Teil- oder Vollstipendien gilt für die gesamte Dauer der Regelstudienzeit.

Wie bewerbe ich mich?

Um ein Bewerber*innen-Stipendium der HBK Essen zu erhalten, reiche bitte neben den für die Bewerbung um einen Studienplatz erforderlichen Unterlagen ein Motivationsschreiben ein, das die Beweggründe und Notwendigkeit einer Förderung verdeutlicht. Lege das Schreiben bitte deiner künstlerischen bzw. gestalterischen Bewerbungsmappe bei.

Erfolgt nach Bewerbungsschluss eine Zulassung zum Studium und wirst Du für die Auswahl der Stipendiat*innen in die engere Wahl gezogen, wirst Du zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Du wirst anschließend zeitnah über den Status deiner Stipendiumsbewerbung informiert.

Regelstudienzeit

Vollzeit: 7 Semester;
Teilzeit: 11 Semester

 

Studienkredit

Über unseren hochschulinternen Studienkredit können die monatlichen Ratenzahlungen bis zu 50% herabsetzt werden. Je nach vereinbarter Höhe des Studienkredits verlängert sich der Zahlungszeitraum entsprechend. Wir veranschlagen keine Zinsen oder sonstige zusätzliche Gebühren im Rahmen der Studienkredite. Ein Studienkredit ist aus rechtlichen Gründen nur für Bürger*innen der Europäischen Union möglich.

Wie beantrage ich den Studienkredit?

Der Erhalt eines Studienkredites setzt ein persönliches Beratungsgespräch mit unserer Studienberatung voraus. Gemeinsam finden wir eine Lösung für die Finanzierung deines Wunschstudiums. Einen Termin kannst Du online vereinbaren.

Regelstudienzeit

Vollzeit: 7 Semester

Wieviel Bafög steht mir zu?

Über den Online-Rechner von Studis Online kannst Du kalkulieren, welcher BAföG-Satz dir bei Studienaufnahme zustehen wird.

Wie stelle ich einen Antrag auf Bafög?

Deine Antrag auf Förderung nach BAföG kannst Du ganz einfach über das Studierendenwerk Essen-Duisburg online einreichen.

Studiengebühren

Studiengebühren für Bürger*innen der Europäischen Union

Die Studiengebühr beträgt 495,00 EUR im Monat für die ersten sieben Semester. Ab dem achten Semester sind es 200,00 EUR pro Monat.

Bei Zahlung der Studiengebühr für ein Jahr (zwei Semester) im Voraus gewährt die Hochschule Studierenden ein Skonto in Höhe von 5,00%. Die Studiengebühr beträgt dann pro Jahr 5.643,00 EUR für das 1. bis 7. Semester (Ersparnis: 297,00 EUR/Jahr). Die Studiengebühr ist entweder am 01.04. oder am 01.10. eines Jahres fällig.

Die Hochschule gewährt Studierenden ein Skonto in Höhe von 10% bei Zahlung der Studiengebühr für die gesamte Regelstudienzeit im Vollzeitstudium. Die Studiengebühr beträgt dann für die Regelstudienzeit von sieben Semestern 18.711,00 EUR (Ersparnis: 2.079,00 EUR). Die Studiengebühr ist am 01.04. oder 01.10. zu Beginn des Studiums fällig.

Studiengebühren für Bürger*innen außerhalb der Europäischen Union

Die Studiengebühr beträgt 4.200,00 EUR im Semester für die ersten sieben Semester. Ab dem achten Semester sind es 2.000,00 EUR pro Semester. Die Studiengebühr ist für ein Semester im Voraus zu zahlen und ist am ersten Werktag (01.04. bzw. 01.10.) des jeweiligen Semesters fällig.

Sonstige Gebühren

Hinzu kommen die Immatrikulationsgebühr in Höhe von einmalig 200,00 EUR und die Gebühr für die Abschluss­prüfung in Höhe von einmalig 300,00 EUR. Die Kosten des Semestertickets belaufen sich auf ca. 230,00 EUR pro Semester.

Regelstudienzeit

Vollzeit: 7 Semester;
Teilzeit: 11 Semester

Studiengebühren für Bürger*innen der Europäischen Union

Die Studiengebühr beträgt 695,00 EUR im Monat für die ersten sieben Semester. Ab dem achten Semester sind es 350,00 EUR pro Monat.

Bei Zahlung der Studiengebühr für ein Jahr (zwei Semester) im Voraus gewährt die Hochschule Studierenden ein Skonto in Höhe von 5,00%. Die Studiengebühr beträgt dann pro Jahr 7.923,00 EUR für das 1. bis 7. Semester (Ersparnis: 417,00 EUR/Jahr). Die Studiengebühr ist am 01.10. eines Jahres fällig.

Die Hochschule gewährt Studierenden ein Skonto in Höhe von 10% bei Zahlung der Studiengebühr für die gesamte Regelstudienzeit im Vollzeitstudium. Die Studiengebühr beträgt dann für die Regelstudienzeit von sieben Semestern 26.271,00 EUR (Ersparnis: 2.919,00 EUR). Die Studiengebühr ist am 01.10. zu Beginn des Studiums fällig.

Studiengebühren für Bürger*innen außerhalb der Europäischen Union

Die Studiengebühr beträgt 5.200,00 EUR im Semester für die ersten sieben Semester. Ab dem achten Semester sind es 2.500,00 EUR pro Semester. Die Studiengebühr ist für ein Semester im Voraus zu zahlen und ist am ersten Werktag (01.04. bzw. 01.10.) des jeweiligen Semesters fällig.

Sonstige Gebühren

Hinzu kommen die Immatrikulationsgebühr in Höhe von einmalig 200,00 EUR und die Gebühr für die Abschlussprüfung in Höhe von einmalig 300,00 EUR. Die Kosten des Semestertickets belaufen sich auf ca. 230,00 EUR pro Semester.

Regelstudienzeit

Vollzeit: 7 Semester

Beratung

Unser Team der Studienberatung steht dir gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Nutze für die Terminvereinbarung unser Onlineformular.