AGB Zentrum für Weiterbildung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

des Zentrums für Weiterbildung der HBK Essen

I. AN-/ABMELDUNG/STORNIERUNG

Die Anmeldung erfolgt über den Shop der HBK Essen und ist verbindlich. Eine Abmeldung/Stornierung muss schriftlich erfolgen. Eine Abmeldung/Stornierung ist bis vier Wochen vor dem ersten Termin des Kurses abzüglich 10% der Kursgebühr für den Verwaltungsaufwand möglich, danach sind Stornogebühren in Höhe von 100% fällig. Ohne schriftliche Abmeldung/Stornierung ist ebenfalls die volle Kursgebühr zu entrichten.

II. BESTÄTIGUNG/ABSAGE DER KURSE

Nach Buchung eines Kurses erhalten Sie eine Bestätigung. Wir informieren Sie umgehend, wenn die Mindestteilnehmerzahl für Ihren Kurs erreicht wurde. Die HBK Essen kann den geplanten Kurs absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche werden hiermit ausgeschlossen.

III. KURSGEBÜHREN

Es können nur komplette Kurse gebucht werden. Die Kursgebühren sind in der Beschreibung aufgeführt. Kurse, bei denen (Akt)-Modelle, Medienräume oder Werkstätten der HBK Essen benötigt werden, haben teilweise eine abweichende, höhere Gebühr.

IV. SCHNUPPERKURSE PRAXIS

Die Anmeldung zum Schnupperkurs PRAXIS erfolgt über den Shop der HBK Essen und ist verbindlich. Der Schnupperkurs PRAXIS kann grundsätzlich nur einmalig pro Person aus nur einem der nachstehenden Angebote aus dem Bereich PRAXIS FOTOGRAFIE & MEDIEN, MALEREI & GRAFIK, SKULPTUR / INSTALLATION & INTERDISZIPLINÄRES ARBEITEN oder ZEICHNUNG & GRAFIK gebucht werden. Der Schnupperkurs PRAXIS ist nicht anderweitig einsetzbar oder kombinierbar mit anderen Angeboten des Zentrums für Weiterbildung der HBK Essen.

V. STUDIENPROGRAMM FREIE KUNST

Das STUDIENPROGRAMM FREIE KUNST ist eine in sich geschlossene Weiterbildung im Bereich Freie Kunst und setzt sich aus den Fachrichtungen FOTOGRAFIE & MEDIEN, MALEREI & GRAFIK und SKULPTUR & INSTALLATION zusammen. Die fachbezogenen Zusatzangebote (Grundlagen- und Technikkurse) werden durch den Bereich WERKSTATT & LABORE abgedeckt. Die kunstwissenschaftlichen und -geschichtlichen Vorlesungen sind uneingeschränkt zugänglich. Die Teilnahme am STUDIENPROGRAMM FREIE KUNST, sowie der Besuch der Künstlerklassen ist nur mit Abschluss eines Studienvertrages möglich. Der Studienvertrag setzt sich wie folgt zusammen:

1. Gegenstand des Vertrages

a. Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung des STUDIENPROGRAMMS FREIE KUNST.

b. Mit Abschluss des Studienprogrammvertrages kommt zwischen der / dem Studierenden und über das Zentrum für Weiterbildung der HBK Essen ein Dienstleistungsvertrag über das Studienprogramm rechtsverbindlich zustande. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus diesem Vertrag.

c. Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Durchführung und Organisation ist die Einhaltung

  • der Satzung der Studierendenschaft der HBK Essen,
  • der Studien- und Prüfungsordnung des Zentrums für Weiterbildung der HBK Essen.

aus denen sich insbesondere Organisation, Ablauf und Inhalt des Studienprogramms ergeben.

Aus diesem Grund verpflichten sich der / die Studierende und das Zentrum für Weiterbildung der HBK Essen, diese notwendigen Ordnungen in ihrer jeweils geltenden Fassung verbindlich anzuerkennen und sie einzuhalten. Diese Ordnungen sind auf den Internetseiten der HBK Essen als Download einsehbar.

d. Das Zentrum für Weiterbildung der HBK Essen behält sich vor, diese Ordnungen zu ändern und von ihr abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Zentrums für Weiterbildung der HBK Essen für den oder die Studierende zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein triftiger Grund für die Änderung besteht, der die Änderung zur zielgerichteten Aufrechterhaltung des Lehrbetriebs und der Studienziele erforderlich macht und die Interessen der Studierenden dabei ausreichend berücksichtigt werden.

Änderungen dieser Ordnungen werden auf den Internetseiten der HBK Essen bekannt gemacht. Der / die Studierende ist aufgrund der Bedeutung dieser Bekanntmachungen verpflichtet, sich regelmäßig, mindestens einmal pro Woche in der Vorlesungszeit, auf den Internetseiten der HBK Essen zu informieren.

2. Immatrikulation

Der Abschluss des Vertrages berechtigt zur Immatrikulation zum STUDIENPROGRAMM FREIE KUNST des Zentrums für Weiterbildung der HBK Essen. Als immatrikulierte Studierende*er besteht das Recht, Kurse gemäß des für jedes Semester herausgegebenen Studienprogramms zu buchen.

3. Pflichten des Zentrums für Weiterbildung der HBK Essen / Buchungen der Lehrveranstaltungen

a. Durch den Abschluss dieses Vertrages verpflichtet sich das Zentrum für Weiterbildung der HBK Essen zur Bereitstellung eines Studienplatzes und zur ordnungsgemäßen Ausbildung des / der Studierenden auf der Grundlage der unter §1 Ziffer 3 genannten Ordnungen in der jeweils gültigen Fassung.

b. Das Zentrum für Weiterbildung der HBK Essen gewährleistet die Durchführung sämtlicher für die Erreichung des Studienziels erforderlichen Lehrveranstaltungen. Im Bedarfsfall – z. B. Krankheit, Unfall – ist das Zentrum für Weiterbildung der HBK Essen berechtigt, vorgesehene Lehrbeauftragte durch andere, gleich qualifizierte Lehrbeauftragte zu ersetzen. Die Anzahl der angebotenen Lehrveranstaltungen richtet sich nach der mehrheitlichen Nachfrage der Studierenden unter Berücksichtigung lernadäquater und wirtschaftlicher Gruppengrößen.

c. Das Zentrum für Weiterbildung der HBK Essen wird mindestens neun Wochen vor Beginn des neuen Semesters das angebotene Programm zu den Lehrveranstaltungen für das neue Semester auf den Internetseiten veröffentlichen. Das Kursprogramm enthält jeweils die für die angebotenen Kurse zur ordnungsgemäßen Durchführung erforderlichen Mindest- und Maximalteilnehmerzahlen sowie die Kurszeiten und den / die Dozenten. Der / die Studierende bucht auf dieser Grundlage für jedes Semester im Voraus die von ihm gewünschte Veranstaltung über das auf Teams bereitgestellte „Schwarze Brett“. Der Einstieg in die Grundlagen- und Technikkurse ist nur zu Semesterbeginn möglich. Der Einstieg in die Künstlerklassen kann zu jeder Zeit erfolgen. Eine Künstlerklasse besteht pro Semester aus vier Wochenendveranstaltungen. Die Künstlerklassen können nur für ein ganzes Semester gewechselt werden.

d. Das Zentrum für Weiterbildung der HBK Essen hat das Recht, den Kurs mangels Teilnehmenden abzusagen oder den Start um ein Semester zu verschieben. Die Absagen oder die Verschiebungen müssen spätestens vier Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben werden. Innerhalb dieser Frist erwachsen dem / der Studierenden keinerlei Schaden- bzw. sonstige Ersatzansprüche.

e. Der / die Studierende erhält jeweils nach einer erfolgreichen Teilnahme an einer Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung. Der Leistungsnachweis der Grundlagen- und Technikkurse erfolgt am Ende einer jeden Veranstaltung nach den jeweiligen Vorgaben.

f. Die Anerkennung der Künstlerklassen erfolgt nach Belegung von vier Wochenendveranstaltungen je Künstlerklasse.

4. Pflichten des / der Studierenden

a. Durch den Abschluss des Vertrages verpflichtet sich der / die Studierende zur Einhaltung der unter 1. Absatz C genannten Ordnungen in der jeweils gültigen Fassung. Er / sie hat die öffentlichen Bekanntmachungen des Zentrums für Weiterbildung der HBK Essen regelmäßig zur Kenntnis zu nehmen.

b. Der / die Studierende verpflichtet sich, die Gebührensätze pro Semester oder monatlich zu entrichten. Sie decken insbesondere die laufenden Verwaltungstätigkeiten sowie generelle Kosten des Zentrums für Weiterbildung der HBK Essen im Rahmen des SFKs, wie z. B. die Prüfungsgebühren, ab. Die Gebühren setzen sich wie folgt zusammen und werden jeweils am ersten Werktag eines Monats fällig.

Allgemeiner Gebührensatz                 Pro Semester / einmalig                   Pro Monat

Lehrbereich I

1. – 2. Semester                                                  200,- €                                           35,- €

Lehrbereich II

3. – 4. Semester                                                  290,- €                                           50,- €

Lehrbereich III

5. – 8. Semester                                                  290,- €                                           50,- €

c. Der / die Studierende verpflichtet sich, zu Beginn des Semesters bzw. des Monats folgende Studiengebühren zu entrichten.

Allgemeine Studiengebühr                   Pro Semester / einmalig                   Pro Monat

Lehrbereich I

1. – 2. Semester                                                   1500,- €                                         250,- €

Lehrbereich II

3. – 4. Semester                                                  1500,- €                                        250,- €

Lehrbereich III

5. – 8. Semester                                                   1500,- €                                        250,- €

d. Die allgemeinen Studiengebühren und der allgemeine Gebührensatz werden im Lastschriftverfahren von der HBK Essen eingezogen.

e. Für persönliches Arbeitsmaterial, Exkursionen, Museumsbesuche und Anfahrten kommt der Studierende selbst auf. Sollten in bestimmten Fällen spezielle Materialien oder Modellkosten notwendig sein, können diese von dem Zentrum für Weiterbildung der HBK Essen besorgt und die Kosten auf die Studierenden umgelegt werden.

5. Laufzeit des Vertrages

Der Studienprogrammvertrag für das STUDIENPROGRAMM FREIE KUNST wird auf unbefristete Zeit abgeschlossen und endet automatisch mit dem ordentlichen Abschluss des STUDIENPROGRAMMS FREIE KUNST.

6. Vorzeitige Beendigung des Vertrages / Kündigung

a. Der Studienprogrammvertrag kann durch den / die Studierenden oder durch das Zentrum für Weiterbildung der HBK Essen ordentlich ausschließlich schriftlich per Einschreiben / Rückschein gekündigt werden. Die Studiengebühr ist bis zum Semesterende zu entrichten. Der Studienprogrammvertrag kann erstmals ordentlich zum Ende des ersten Studiensemesters mit einer Frist von acht Wochen gekündigt werden. Danach ist eine Kündigung mit einer Frist von acht Wochen zum jeweiligen Semesterende möglich.

b. Eine außerordentliche Kündigung ist nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund im Sinne von § 626 BGB vorliegt. Die / der Kündigende muss dem Vertragspartner auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich unter Wahrung der in § 126 BGB genannten Formerfordernisse mitteilen. Eine außerordentliche Kündigung durch das Zentrum für Weiterbildung der HBK Essen ist insbesondere dann zulässig, wenn der / die Studierende, trotz schriftlicher Mahnung, mit mehr als drei monatlichen Studiengebühren oder / und drei monatlichen allgemeinen Gebührensätzen länger als 5 Wochen im Verzug ist.

c. Die bestehende Verpflichtung für das Zentrum für Weiterbildung der HBK Essen zur ordnungsgemäßen Ausbildung wird hinfällig und rechtfertigt eine Kündigung des Zentrums für Weiterbildung der HBK Essen nach § 626 BGB, wenn eine weitere Teilnahme den / die Studierende an der Ausbildung unmöglich ist. Davon ist u.a. auszugehen bei erheblicher Verletzung der unter Abschnitt 1 Absatz c genannten Ordnungen.

d. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages werden zu viel gezahlte Studiengebühren durch das Zentrum für Weiterbildung der HBK Essen erstattet.

e. Einmalig fällige und gezahlte allgemeine Gebührensätze können nicht erstattet werden.

7. Haftung

a. Ansprüche des / der Studierenden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des / der Studierenden bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Zentrums für Weiterbildung der HBK Essen, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.

b. Bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Zentrum für Weiterbildung der HBK Essen nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des / der Studierenden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

c. Die Einschränkungen der Ziffern 1 und 2 gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Zentrums für Weiterbildung der HBK Essen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

8. Verwertungsrechte

Der / die Studierende räumt dem Zentrum für Weiterbildung der HBK Essen begrenzt auf die Dauer des Vertrages zuzüglich eines Zeitraums von fünf Jahren nach Vertragsbeendigung ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den von dem Studierenden im Rahmen des Studiengangs am Zentrum für Weiterbildung der HBK Essen erstellten Werken und deren Reproduktionen ein. Dieses Nutzungsrecht wird zum Zwecke der Unterrichtung anderer Studierenden aber auch zur Durchführung außen wirksamer Maßnahmen, wie insbesondere Eigenwerbung des Zentrums für Weiterbildung der HBK Essen, eingeräumt. Es umfasst insbesondere die Übertragung des Originalwerkes oder Teile davon auf Ton- / Bildträger und die Vervielfältigung und Verbreitung in unbegrenzter Stückzahl nach Maßgabe des Zwecks der Rechtseinräumung, insbesondere auch auf Internetseiten. Nach Ablauf des Zeitraumes von fünf Jahren nach Vertragsbeendigung darf das Zentrum für Weiterbildung der HBK Essen das vorgenannte Nutzungsrecht weiter ausüben, bis der / die Studierende dieser Nutzung durch schriftliche Erklärung widerspricht. Eine Vergütung für diese Rechtseinräumung kann von der / dem Studierenden nicht gefordert werden.

9. Sonstiges

a. Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen ist Essen.

b. Änderungen und Ergänzungen des vorliegenden Studienvertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

c. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages, gleich aus welchen Gründen, unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner sind verpflichtet, unwirksame Bestimmungen alsbald durch neue wirksame Vereinbarungen zu ersetzen, die dem ursprünglichen Vertragszweck möglichst nahekommen.

VI. SONDERREGELUNGEN ERSTVERTRAG STUDIENPROGRAMM FREIE KUNST BEI RABATTAKTIONEN

1. Sonderkonditionen / Rabatte / Ermäßigungen

a. Das SFK ist grundsätzlich von Ermäßigungen, wie unter Punkt XI. ERMÄSSIGUNGEN aufgeführt, ausgeschlossen.

b. Rabatte sind nur im jeweils ausgeschriebenen Zeitrahmen möglich und richten sich nach dem Datum des Vertragsabschlusses.

c. Rabatte sind nur bei Abschluss eines Erstvertrags und pro Person einmalig gültig.

d. Der Rabatt ist nicht anderweitig einsetzbar oder kombinierbar mit anderen Angeboten des Zentrums für Weiterbildung der HBK Essen.

2. Sonderregelung Vertragslaufzeit Erstvertrag bei Rabattaktionen

a. Der Erstvertrag für das SFK wird auf unbefristete Zeit abgeschlossen und endet automatisch mit dem ordentlichen Abschluss des STUDIENPROGRAMMS FREIE KUNST.

3. Sonderregelung Kündigung Erstvertrag bei Rabattaktionen

a. Der Erstvertrag für das SFK kann durch den / die Studierenden oder durch das Zentrum für Weiterbildung der HBK Essen ordentlich und ausschließlich schriftlich per Einschreiben / Rückschein gekündigt werden. Der Erstvertrag für das SFK kann erstmals ordentlich zum Ende des ersten Studiensemesters bzw. zu Ende des 6. Monats ab Datum des Erstvertragsabschlusses mit einer Frist von acht Wochen gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung zum Ende des 1. Semesters bzw. zum Ende des 6. Monats nach Vertragsabschluss entfällt der Anspruch auf den Rabatt. In diesem Fall ist der aktuell bestehende volle Studienbetrag zu entrichten. Die Studiengebühr ist bis zum Semesterende zu entrichten.

b. Bei vorzeitiger Kündigung des Erstvertrags nach Ende des 1. Semesters bzw. nach Ende des 6. Monats nach Vertragsabschluss entfällt der Anspruch auf den Rabatt. In diesem Fall ist der aktuell bestehende volle Studienbetrag zu entrichten. Die Studiengebühr ist bis zum Semesterende zu entrichten.

c. Eine außerordentliche Kündigung des Erstvertrags ist nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund im Sinne von § 626 BGB vorliegt. Die / der Kündigende muss dem Vertragspartner auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich unter Wahrung der in § 126 BGB genannten Formerfordernisse mitteilen. Eine außerordentliche Kündigung durch das Zentrum für Weiterbildung der HBK Essen ist insbesondere dann zulässig, wenn der / die Studierende, trotz schriftlicher Mahnung, mit mehr als drei monatlichen Studiengebühren oder / und drei monatlichen allgemeinen Gebührensätzen länger als 5 Wochen im Verzug ist.

d. Die bestehende Verpflichtung für das Zentrum für Weiterbildung der HBK Essen zur ordnungsgemäßen Ausbildung wird hinfällig und rechtfertigt eine Kündigung des Zentrums für Weiterbildung der HBK Essen nach § 626 BGB, wenn eine weitere Teilnahme den / die Studierende an der Ausbildung unmöglich ist. Davon ist u.a. auszugehen bei erheblicher Verletzung der unter V. STUDIENPROGRAMM FREIE KUNST, Abschnitt 1 Absatz c. genannten Ordnungen. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf den Rabatt und es ist der aktuell bestehende volle Studienbetrag zu entrichten.

e. Bei vorzeitiger Beendigung des Erstvertrages werden zu viel gezahlte Studiengebühren nach Abrechnung des Differenzbetrags zum Rabatt, durch das Zentrum für Weiterbildung der HBK Essen erstattet.

f. Einmalig fällige und gezahlte allgemeine Gebührensätze können nicht erstattet werden.

4. Sonstiges Erstvertrag

Ansonsten gelten für den Erstvertrag bei hier nicht aufgeführten Richtlinien der AGB ergänzend die AGB unter V. STUDIENPROGRAMM FREIE KUNST.

VII. MATERIAL/MODELLKOSTEN

Bitte bringen Sie Werkstattkleidung und Ihre üblichen Arbeitsutensilien mit. Benötigte Verbrauchsmaterialien entnehmen Sie bitte den einzelnen Kursbeschreibungen. Die Verbrauchsmaterialien sind nicht im Kurspreis enthalten. Kosten für eventuelle (Akt-)Modelle sind bereits in den Kursgebühren enthalten. Eine Nutzung der Werkstätten der HBK Essen ist nicht möglich, außer dies ist explizit in den Kursen beschrieben.

VIII. UNTERRICHTSORT UND -ZEIT/LEHRENDE/VERANSTALTUNG

a. Der Unterricht findet, falls nicht anders beschrieben, in den Räumen der HBK Essen, Prinz-Friedrich-Str. 28 A, 45257 Essen statt. Eventuelle Zusatzkosten für Veranstaltungsanfahrten zu Räumlichkeiten außerhalb der HBK Essen, Campus Essen, sind vom Teilnehmenden zu tragen.

b. Die Unterrichtstermine und -zeiten sind in der Beschreibung der Veranstaltung angegeben. Ein Anspruch auf einen bestimmten Lehrenden besteht nicht.

c. Die Durchführung der Veranstaltungen am Zentrum für Weiterbildung der HBK Essen orientieren sich an Mindestteilnehmendenzahlen. Sollte die jeweilige Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht werden, behält sich die HBK Essen Änderungen, die das Programm, Termine, Veranstaltungszeiten und -umfang und deren Lehrende betreffen, vor.

d. Die Durchführung der Veranstaltung unterhalb der Mindestteilnehmendenzahl ist ausschließlich im Rahmen des STUDIENPROGRAMMS FREIE KUNST möglich. Hierbei besteht die Möglichkeit, das STUDIENPROGRAMM FREIE KUNST bereits ab einer Teilnehmeranzahl von 3 Vollzahlern (die alle 4 Veranstaltungen gebucht haben) durchzuführen. Die HBK Essen behält sich, aufgrund einer intensiveren Unterrichtung, das Recht vor, die Unterrichtseinheiten von 68 auf 52 zu reduzieren. Über eine etwaige Anpassung wird im Vorfeld der Veranstaltungsfreigabe mittels des Dozierenden in Absprache mit den Teilnehmenden entschieden.

IX. GASTHÖRENDEN

1. Definition

a. Gasthörendenschaft bezieht sich auf Personen, die an der Hochschule der bildenden Künste und seinem In-Institut, dem Zentrum für Weiterbildung, an Veranstaltungen aus den Bereichen Professionalisierung und Kunstwissenschaft teilnehmen können ohne formal für das Studienprogramm Freie Kunst eingeschrieben zu sein.

2. Anmeldung und Teilnahme

a. Gasthörende können sich für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen aus den Bereichen Professionalisierung und Kunstwissenschaften (s. Vorlesungsverzeichnis Zentrum für Weiterbildung) anmelden, sofern Plätze verfügbar sind.

b. Die Anmeldung erfolgt online über die Homepage/Webshop der HBK Essen des Zentrums für Weiterbildung gemäß unseren Vorgaben.

c. Die Teilnahme an den Veranstaltungen aus den Bereichen der Professionalisierung und Kunstwissenschaft ist kostenfrei.

d. Wir behalten uns das Recht vor, Anmeldungen von Gasthörenden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

e. Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt auf eigene Verantwortung des Gasthörenden.

3. Gebühren und Zahlungen

a. Die Bearbeitungsgebühr für Gasthörende ist im Webshop festgelegt.

b. Die Bearbeitungsgebühr ist in einer Summe nach Rechnungsstellung sofort zu entrichten, es sei denn, andere Vereinbarungen wurden schriftlich getroffen.

c. Die Bearbeitungsgebühr ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

4. Pflichten und Verhalten der Gasthörenden

a. Gasthörende sind verpflichtet sich an die Hochschulordnung der Hochschule der bildenden Künste in Essen zu halten.

b. Störungen, Belästigungen oder unangemessenes Verhalten werden nicht toleriert und können zur sofortigen Entfernung des Gasthörenden von der Veranstaltung führen.

5. Änderungen und Absage von Veranstaltungen

a. Wir behalten uns das Recht vor, Veranstaltungen abzusagen oder zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände auftreten. In diesem Fall werden wir uns bemühen Gasthörende rechtzeitig zu informieren.

6. Haftung und Haftungsausschluss

s. Absatz XIII. Haftungsausschluss

7. Datenschutz

s. Absatz XIV. Datenschutz

8. Schlussbestimmungen

s. Absatz XV. Schlussbestimmungen

X. GESCHENKGUTSCHEINE

Ausstellung/Erwerb von Geschenkgutscheinen

a. Geschenkgutscheine können über den Shop der HBK Essen oder im Sekretariat der HBK erworben werden.

b. Es stehen 3 Beträge zur Auswahl: 20 €  I  30 €  I  50 €. Ein Betrag kann auch nach Bedarf unter den 3 Beträgen beliebig kombiniert werden.

c. Bei einem Erwerb direkt im Sekretariat der HBK Essen/des Zentrums für Weiterbildung kann die Höhe des Betrages ab 20 € beliebig gewählt werden.

Einlösbarkeit und Verwendung

a. Geschenkgutscheine können nur für die Buchung von Veranstaltungen verwendet werden, die das Zentrum für Weiterbildung der HBK Essen anbietet.

b. Geschenkgutscheine können nicht für den Kauf von anderen Geschenkgutscheinen verwendet werden.

c. Eine Barauszahlung des Geschenkgutscheinwerts ist nicht möglich.

Gültigkeitsdauer

a. Jeder Geschenkgutschein hat eine festgelegte Gültigkeitsdauer von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum bis zum betreffenden Jahresende hin, die auf dem Gutschein angegeben ist.

b. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfällt der Gutschein und kann nicht mehr eingelöst werden.

Übertragbarkeit

a. Unsere Geschenkgutscheine sind übertragbar und können an andere Personen weitergegeben werden.

b. Die Übertragung kann nur durch die Weitergabe des physischen Gutscheins erfolgen.

c. Die Übertragung an dritte Personen muss vor der Buchung einer Veranstaltung dem Zentrum für Weiterbildung der HBK Essen unter weiterbildung@hbk-essen.de schriftlich mitgeteilt werden.

Teilweise Einlösung

a. Bei Teilzahlungen wird der verbleibende Wert des Gutscheins auf dem Gutschein vermerkt.

b. Der verbleibende Gutscheinwert kann zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der zuvor ursprünglichen Gültigkeitsdauer eingelöst werden.

Verlust oder Diebstahl

a. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Gutschein sicher aufzubewahren.

b. Bei Verlust oder Diebstahl können wir den Gutschein nicht ersetzen oder erstatten.

Rückgabe und Erstattung

a. Geschenkgutscheine sind nicht erstattungsfähig, es sei denn, dies wird durch geltende Gesetze vorgeschrieben.

b. Ein eingelöster Geschenkgutschein kann nicht zurückgegeben oder erstattet werden.

Kombination mit anderen Angeboten

a. Die Verwendung von Geschenkgutscheinen kann je nach unseren Bedingungen mit anderen Angeboten oder Rabatten kombiniert werden.

b. Es können jedoch Einschränkungen gelten, die in unseren Richtlinien oder den Gutscheindetails angegeben sind.

Missbrauch

a. Jeglicher Missbrauch von Geschenkgutscheinen, einschließlich betrügerischer Aktivitäten, führt zur Ungültigkeit des Gutscheins.

b. Wir behalten uns das Recht vor, Verdachtsfälle zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

XI. FINANZAMTBESCHEINIGUNG

Gerne stellen wir Ihnen eine Bescheinigung über die Kursgebühren für das Finanzamt aus. Falls Sie eine Bescheinigung benötigen, vermerken Sie dies bitte auf der Anmeldung in dem dafür vorgesehenen Feld. Wir übersenden Ihnen die Bescheinigung in der Regel acht Wochen nach Kursende. Ein früherer Versand ist auf Grund rechtlicher Vorschriften nicht möglich. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab.

XII. ERMÄSSIGUNGEN

a. Gegen Vorlage eines Nachweises erhalten Schüler, Auszubildende, Studierende und Leistungsberechtigte nach SGBII eine Ermäßigung von 10% der regulären Kursgebühr. Studierende der HBK Essen und Mitglieder des HBK Friends e.V. erhalten eine Ermäßigung von 30% auf alle Veranstaltungen.

b. Das STUDIENPROGRAMM FREIE KUNST ist grundsätzlich von den o. g. Ermäßigungen ausgenommen.

c. Es ist jeweils pro Buchung und Person nur eine Ermäßigung einsetzbar.

d. Ermäßigungen können nur mit einem GESCHENKGUTSCHEIN, jedoch nicht mit anderen Ermäßigungen und Aktionen kombiniert werden.

XIII. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Das Zentrum für Weiterbildung der HBK Essen haftet nicht für Schäden, die durch eine unsachgemäße Nutzung der Veranstaltung oder durch vorsätzlich fahrlässige Handlungen des Kunden entstehen.

XIV. DATENSCHUTZ

Das Zentrum für Weiterbildung der HBK Essen verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und die persönlichen Daten des Kunden vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder wenn dies gesetzlich erforderlich ist.

XV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der HBK Essen GmbH.

XVI. UNTERKUNFT/VERPFLEGUNG

Hotelauskünfte bietet die Touristikzentrale Essen, Tel.: +49 201 8872333, oder direkt über die Homepage Essen entdecken (visitessen.de). Sie haben die Möglichkeit, sich in der HBK Essen selbst zu verpflegen. Alternativ befindet sich das Bistro KU28 unmittelbar auf dem Gelände der HBK Essen. Weitere Gastronomie ist in der Nähe zu Fuß gut erreichbar.

 

 

XVII. KONTOVERBINDUNG

Kontoinhaber: HBK Essen GmbH

Institut: Sparkasse Hattingen

IBAN: DE80 4305 1040 0000 0803 41

BIC: WELADED1HTG

 

 

Stand: 10.11.2023